Ostseebad Horst

B A A B E  -  Heimat seit 1832

 

Anmerkung

Die Haftentlassung erfolgte am 22.7.1953! Zu diesem Zeitpunkt war die Verordnung vom 17.7.1952 längst aufgehoben und das Eigentum hätte frei gegeben werden müssen! Zwischen der Freigabeverordnung vom 19.6.1953 und der nachgewiesenen Haftentlassung und Rückkehr meines Vaters lag 1 Monat. Insoweit ist eine Beschlagnahme nach der VO vom 17.7.1952 nachgewiesen nicht erfolgt. Damit ist auch keine Enteignung möglich. Da mein Vater enteignet wurde, meine Mutter aber Eigentümer war. Auch das Grundbuch von Baabe wurde zu keinem Zeitpunkt geändert, vielmehr erhielt ich im Zentralarchiv Barby im Februar 1991 den Grundbuchauszug von Baabe Band V, Blatt 209 - Eigentümer des Hofes Baabe: Liselotte Zobel seit 1919!

Hilard Schmidt fuhr nach Göhren und verlangte die Freigabe des Eigentums in Göhren und Baabe - dies wurde verweigert!

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